ASW Bundesverband begrüßt Ressortwechsel und formuliert Forderungen an das geplante Sicherheitsdienstleistungsgesetz
Zuständigkeit für das private Sicherheitsgewerbe seit 01. Juli 2020 beim Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat
Berlin, 22. Juli 2020 - Der Zuständigkeitswechsel für das Sicherheitsgewerbe vom Wirtschafts- auf das Innenministerium war der richtige Schritt: Staatliche Sicherheitsbehörden und die private Sicherheit sind jetzt im gleichen Bundesministerium verortet und werden von dort zentral gesteuert. Jetzt gilt es, ein neues Sicherheitsdienstleistungsgesetz zu schreiben, das als spezifische Rechtsgrundlage für die Sicherheitsdienste dient. In einem 7Punkte-Plan haben die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft ihre wichtigsten Forderungen formuliert, wie sich mit dem neuen Gesetz sowohl rechtliche als auch qualitative Standards in der Branche verbessern lassen.
„Private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen sind aus der deutschen Sicherheitsarchitektur nicht mehr weg zu denken und leisten bereits heute essenzielle Dienste. Der Schritt des Zuständigkeitswechsels ist daher nur konsequent und logisch“ sagt Volker Wagner, Vorstandsvorsitzender der Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft (ASW Bundesverband). „Das neue Sicherheitsdienstleistungsgesetz gilt es nun zu formen und aktiv zu gestalten. Das Vertrauen in die Sicherheitsbranche muss weiter gestärkt und verbessert werden.“
Alle Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft beteiligten sich an der Ausarbeitung des Positionspapiers, insbesondere die Regional- und Landesverbände des ASW Bundesverbandes, wie ASW Baden-Württemberg, ASW Nord, ASW Mitteldeutschland, ASW Sachsen, ASW West, BVSW, VSW und VSW Berlin-Brandenburg. Die Verbände der einzelnen Bundesländer vertreten Mitgliedsunternehmen verschiedener Branchen der Sicherheit, nämlich sowohl Auftraggeber (Industrie/Firmen) als auch Auftragnehmer (Sicherheitsdienstleistungsunternehmen) und kennen damit die unterschiedlichen Anforderungen beider Seiten genau. Alle Regional- und Landesverbände sind in dem Dachverband Allianz für Sicherheit in der Wirtschaft organisiert. Ausschließlich die Sicherheitsdienstleister vertritt hingegen der Bundesverband für Sicherheitswirtschaft (BDSW).
Der ASW Bundesverband findet das bisherige geltende Gewerberecht nicht mehr ausreichend, beispielsweise im Hinblick auf Zulassungskriterien, Ausbildungsinhalte und Überwachung der Qualitätsstandards. „Unsere Mitgliedsverbände und -unternehmen sind mit den Herausforderungen sowie Anforderungen an die Mitarbeiter der Sicherheit vertraut. Die Landes- und Regionalverbände des ASW Bundesverbandes haben daher folgende Forderungen, um dies ganzheitlicher zu betrachten und zusammenzufassen.“, so Volker Wagner.
Mit dem Positionspapier zum Sicherheitsdienstleistungsgesetz zeigen die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft, welche Punkte dafür unbedingt zu beachten sind:
Zuständigkeit Die erste Forderung des Positionspapiers betraf den Übergang der Zuständigkeit auf das Innenministerium und ist bereits erfüllt.
Zulassungskriterien für Mitarbeiter unter staatlicher Aufsicht Zulassungskriterien und Aufsicht erfolgen von staatlicher Stelle. Alle Mitarbeiter in der Sicherheitswirtschaft in Deutschland werden in einem zentralen Bewacherregister registriert.
Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit Zuverlässigkeit ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine Tätigkeit im Sicherheitsbereich. Auch hier sollen staatliche Stellen bundesweit einheitlich festlegen, welche Kriterien für eine erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung erfüllt sein müssen. Der ASW Bundesverband fordert zudem eine regelmäßige Wiederholung der Zuverlässigkeitsprüfung.
Ausschreibungen der öffentlichen Hand Qualität hat ihren Preis. Deshalb sollen öffentliche Auftraggeber bei Sicherheitsdienstleistungen nicht ausschließlich das günstigste Angebot berücksichtigen, sondern auf das bewährte Bestbieterprinzip zurückgreifen. Unseriösen Anbietern von Sicherheitsdienstleistungen kann so Einhalt geboten und gleichzeitig die Qualität erhöht werden.
Qualifikation und unabhängige Prüfungen Die Abnahme der Prüfungen zu Sicherheitsberufen soll nach wie vor nur durch staatliche Stellen oder staatlich beliehene Stellen erfolgen, um auch in diesem Bereich die Neutralität und Qualität zu sichern. Wer sich mit einem Bewachungsunternehmen selbständig machen möchte, soll künftig erweiterte Führungsqualifikationen und einschlägige Berufserfahrung nachweisen müssen. Die Verbände für Sicherheit in der Wirtschaft fordern Zusatzqualifikationen in Betriebswirtschaftslehre, Recht und Personalwesen, die in einer eigenen Prüfung für Gewerbetreibende abgenommen werden sollen. Mitarbeiter, die im Bereich der kritischen Infrastrukturen eingesetzt werden, sollen weiterführende Qualifikationsmaßnahmen durchlaufen.
Einsatz von Auszubildenden In der Ausbildung befindliche Mitarbeiter dürfen nur mit Genehmigung des Auftraggebers eingesetzt werden. Der ASW Bundesverband plädiert für eine engmaschige Kontrolle der Ausbildungsbetriebe durch die IHKs, damit arbeitsrechtliche und tarifliche Bestimmungen eingehalten werden. Außerdem fordert der Verband zum Schutz der Auszubildenden die Schaffung einer Ombudsstelle, um unklare Fälle zu regeln.
Quelle: https://www.vsw.de/fileadmin/user_upload/20_07_22_PM_-_SDLG.pdf
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